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Seit April 2008 ist die Firma Der MINERGIEStandard definiert fünf Anforderungen an ein Gebäude: 1. Gebäudehülle: Wärmedurchgang (UWerte)
Fensterflächenanteil: Das Verhältnis Fensterfläche Aw zu Energiebezugsfläche EBF (Aw/EBF) darf 0.3 (30%) nicht übersteigen. Für Wärmebrücken gelten die in der SIANorm 380/1 definierten Grenzwerte für den Nachweis von Einzelanforderungen. 2. Lufterneuerung mittels einer Komfortlüftung. 3. MINERGIEGrenzwerte der Energiekennzahl. 4. Zusatzanforderungen, je nach Gebäudekategorie betreffend Beleuchtung, gewerbliche Kälte und Wärmeerzeugung. 5. Die Mehrinvestitionen gegenüber konventionellen Vergleichsobjekten dürfen dabei höchstens 10% betragen.
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